Gutachten
NS-Belastungen institutioneller Einheiten, Förderungen und Ehrungen an der Universität zu Köln
Gegenstand des wissenschaftlichen Gutachtens ist die Klärung, ob in folgenden Bereichen persönliche, institutionelle oder materielle Bezüge zum Nationalsozialismus bestanden haben, die aus heutiger Sicht als politisch belastet zu bewerten sind:- Anlass, Zweck und/oder Verantwortliche von fördernden, angegliederten oder zugehörigen Einheiten der Universität zu Köln, insbes. Stiftungen, An-Institute, Kuratorium
- Förderungen in Form insbes. von Zuwendungen oder Übertragungen;
- Ehrungen einzelner Personen (u.a. durch Ernennungen zu Ehrensenatoren, Ehrendoktorate, Benennungen).
Presseinformation, 17.10.2019
Universität zu Köln distanziert sich von Ehrungen an NS-Belastete und Ehrungspraxis
Stellungnahme des Rektorats zu Ergebnissen aus externem Gutachten / Weitere Forschung zu Rektoren bereits angestoßen
Die Universität zu Köln distanziert sich entschieden von allen zwischen 1933 und 1945 durch die Universität zu Köln verliehenen Ehrungen. Zudem distanziert sie sich von der Praxis der Ehrungen auch nach 1945, soweit diese etwaige NS-Belastungen von Geehrten nicht hinreichend berücksichtigt haben. Dies unterstrichen Rektor Prof. Dr. Axel Freimuth und Kanzler Dr. Michael Stückradt bei einer presseöffentlichen Stellungnahme anlässlich der Ergebnisse eines externen Gutachtens zu NS-Belastungen institutioneller Einheiten, Förderungen und Ehrungen an der Universität zu Köln.
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Die vollständige Pressemitteilung der Universität zu Köln finden Sie hier.